05/2018 + Updates zur Bauphase

RPBL erneuert die Wasserhaltung im Basaltwerk Hühnberberg. Zur Rückhaltung und Reinigung von sedimentbefrachtetem Niederschlagswasser aus dem Basaltsteinbruch wird auf einer Fläche von rd. 5.000 m² ein neues Absetzbecken mit einem Speichervolumen von 5.500 m³ erbaut.

 

Abbildung: Lageplan neues Absetzbecken im Basaltwerk Hühnerberg

 

Der Bau des Absetzbeckens ist aus folgenden Gründen erforderlich:

  • Die vorhandenen Absetzbecken im Basaltsteinbruch müssen im Zuge des fortschreitenden Abbaus verlagert werden.
  • Aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse ist eine Ertüchtigung der bestehenden Entwässerungsanlagen erforderlich.
  • Zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an die Gewässereinleitung ist eine effizientere Reinigung der mit feinkörnigen Gesteinspartikeln befrachteten Niederschlagswässer erforderlich.

 

In der Planungsphase wurden intensive Vorerkundungen im Hinblick auf die technische und naturschutzfachliche Umsetzbarkeit durchgeführt. Dies war insbesondere aufgrund der Lage im Naturschutzgebiet „Basaltsteinbruch Hühnerberg“ und des damit verbundenen Gebotes zur Vermeidung / Verminderung von Beeinträchtigungen erforderlich.

Der gewählte Standort des neuen Beckens befindet sich unmittelbar nordwestlich des Basaltsteinbruchs auf einer bislang intensiv genutzten Fettweide. Der Standort gehört nicht zu den wertgebenden Biotopelementen des Naturschutzgebietes, stellt jedoch als Offenlandstandort innerhalb der überwiegend gehölz- bzw. baumbestockten Umfeldkulisse ein bedeutsames Struktur- und Habitatelement dar.

Der Bau des Absetzbeckens konnte im Resultat anspruchsvoller wasserrechtlicher und naturschutzfachlicher Genehmigungsverfahren durch den Rhein-Sieg-Kreis genehmigt werden. Der Umsetzung des Vorhabens wurden naturschutzfachliche Nebenbestimmungen auferlegt, um sicherzustellen, dass der Schutzzweck des Naturschutzgebietes nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigt und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert bleibt. Die naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen beinhalten:

  • naturschutzfachliche Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen
  • artenschutzfachliche Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen (u.a. Beschränkung der Bauzeit auf den Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar)
  • Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet
  • Beschreibung von Ersatzmaßnahmen

 

Der Beginn der Bauarbeiten erfolgte planmäßig am 04. Oktober 2017. Die Bauausführung wird durch entsprechende Fachplaner ingenieurtechnisch und ökologisch begleitet.

Im ersten Schritt erfolgte eine flächenhafte Abschiebung des Oberbodens. Hierdurch wurden in Abstimmung mit dem Landesdienst NRW die Voraussetzungen zur Prüfung auf Kampfmittelfreiheit geschaffen (vgl. Foto).

Foto: Baufeld nach Abschiebung des Oberbodens am 17.10.2017

 

Im Anschluss wurde innerhalb eines vorhandenen Wirtschaftsweges die Ableitung des Absetzbeckens zum Vorfluter gebaut.

Foto: Bau der Ableitung zum Vorfluter

 

Zwischenzeitlich verzögerte sich die Fortsetzung der Erdarbeiten am Absetzbecken aufgrund der erforderlichen Prüfung auf Kampfmittelfreiheit in Verbindung mit den anschließend einsetzenden, hohen Niederschlägen im Dezember und Januar. Aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse war eine Fortsetzung der Erdarbeiten erst in der 6. Kalenderwoche (08. Februar 2018) möglich (vgl. Foto).

Foto: Wiederaufnahme der Erdarbeiten am 08. Februar 2018

 

Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen konnten die Bauarbeiten nicht wie geplant bis zum 28. Februar 2018 abgeschlossen werden. Eine Überschreitung des genehmigungsrechtlich festgesetzten Bauzeitenfensters war nicht zulässig. Daher wurde am 28. Februar 2018 ein Baustopp veranlasst. Die eingesetzten Gerätschaften wurden abgezogen (vgl. Foto).

Foto: Geräumtes Baufeld am 01.03.2018

 

Die Beschränkung des Bauzeitenfensters begründete sich im Beginn der Vogelbrutzeit. Bedeutsam ist hier insbesondere die örtliche Population der planungsrelevanten Art „Mittelspecht“ (Dendrocopos medius, Nachweis von Höhlenbäumen in der Umgebung des Baufeldes).

Da aus der Sicht anderer Umweltbelange (Entlastung der Gewässerzönose der Einleitungsgewässer „Hebbigsbach“ und „Pleisbach“) ein allgemeines Interesse daran bestand, das genehmigte Puffer- du Absetzbecken zeitnah fertig zu stellen, wurde in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises erörtert, ob die aus Artenschutzgründen erlassene Bauzeitenregelung ggfs. abgeändert werden kann. Als Voraussetzung hierfür wurde seitens der Naturschutzbehörde bekundet, dass:

  • die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes nicht tangiert werden,
  • der Erhaltungszustand der lokalen Population(-en) der dann voraussichtlich betroffenen (Vogel-) Arten nicht verschlechtert wird und
  • die beabsichtigte Änderung mit den Schutzzwecken des Naturschutzgebietes grundsätzlich vereinbar ist.

 

Zur Klärung der artenschutzrechtlichen Gegebenheiten wurden im März / April 2018 mehrere ergänzende Erhebungsgänge zur Avifauna durchgeführt (vgl. nachstehende Abbildung).

Die Ergänzungskartierungen führten zu folgenden Ergebnissen:

  • Im Falle einer Wiederaufnahme der Bautätigkeit entstehen keine neuartigen Störungen oder Störungen in bisher ungestörten Bereichen.
  • Insgesamt sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände im Falle einer Wiederaufnahme der Bauarbeiten Anfang April zu erwarten.
  • Es sind keine Auswirkungen auf die lokalen Populationen der betroffenen Vogelarten zu erwarten.

 

Aufgrund dieser Randbedingungen beantragte RPBL die Wiederaufnahme der Bauarbeiten beim Rhein-Sieg-Kreis. Die Untere Naturschutzbehörde genehmigte die Fortführung der Arbeiten unter strengen Auflagen. So müssen sachkundige, engmaschige Kontrollbegehungen vor und während des Weiterbaus durchgeführt, dokumentiert und den die Untere Naturschutzbehörde gemeldet werden. Die anschließenden Kontrollbegehungen vor Wiederaufnahme der Bauarbeiten ergaben, dass die Bautätigkeiten ab Mitte April 2018 wieder aufgenommen werden können. Die Bauarbeiten können aktuell fortgesetzt werden.

Updates der Bauphasen:

Anfang Juni 2018:

Bauphase Absetzbecken Anfang Juni 2018

Ende Juni 2018:

Bauphase Absetzbecken Ende Juni 2018

Mitte Juli 2018:

Bausphase Absetzbecken Mitte Juli 2018

Ende November 2018:

Fertiggestelltes und befülltes Absetzbecken