Staub aus Gestein wird gefährlich für die Gesundheit, wenn er lungengängige Anteile, die eingeatmet werden können, aus kristallinem Quarz enthält. Dieser so genannte silikogene Staub kann in kleinsten Korngrößen (unter 5μm) Gesundheitsschäden verursachen und ist deshalb als Gefahrstoff klassifiziert.
Grundlage ist die CLP-Verordnung (Classification, Labeling and Packaging), die von der EG zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen erlassen wurde. RPBL hat vor dem Hintergrund dieser Verordnung mineralogische Untersuchungen der abgebauten Basalt-, Basanit- und Lavagesteine durchführen lassen. Positives Ergebnis: Die von den RPBL- und Beteiligungsbetrieben hergestellten Gesteinskörnungen sind frei von kristallinem Quarz. Von den Produkten geht keine Gesundheitsgefahr aus. Besondere Vorkehrungen beim Umgang sind daher nicht zu ergreifen. Dennoch vermeidet RPBL prinzipiell unnötige Staubentwicklung, zum Beispiel durch Befeuchten. Mitarbeiter und Nachbarn wissen diese Vorsorge zu schätzen.
Download: 02.02.2011 – Kein silikogener Staub in RPBL-Produkten